Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 206525
Firma: Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH
Sitz: Hannover
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HRB 206525: Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH, Hannover, Podbielskistr. 11, 3...
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HRB 206525:Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH, Hannover, Podbielskistr. 11, 30...
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Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH, Hannover, Podbielskistr. 11, 30163 Hannove...
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Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH, Hannover, Podbielskistr. 11, 30163 Hannove...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.11.2011 22:00:00
Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH, Hannover, Podbielskistr. 11, 30163 Hannover. Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsvertrag vom 12.10.2011 eingereicht worden. Danach soll die Bahlsen GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht (société à responsabilité limitée) in Luxemburg (Luxemburger Handels- und Firmenregister B7452) als übertragender Rechtsträger mit der Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 206525) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH ergeben sich aus § 122a Abs.2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Bahlsen Beteiligungsverwaltungs GmbH nach § 122a Abs.2 i.V.m. § 19 Abs.2 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Bahlsen Beteilgungsverwaltungs-GmbH gem. § 122a Abs.2 i.V.m. § 22 Abs.1 S.3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht auf Sicherheitsleistung ist ausgeschlossen, soweit die Gläubiger Befriedigung verlangen können. Das Recht Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§§ 122a Abs.2 i.V.m. § 22 Abs.2 UmwG).Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später daraus eventuell resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH unter deren Geschäftsanschrift Podbielskistr.11, 30163 Hannover, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Ferner ist die Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer eidesstattlichen Versicherung nach § 294 ZPO. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH gefordert werden musss.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus Artikel 268 (1) des luxemburgischen Gesetztes über Handelsgesellschaften. Danach können die Gläubiger der übertragenden Bahlsen GmbH, deren Forderungen ihren Ursprung vor der Veröffentlichung der Dokumente haben, welche die Wirksamkeit der Verschmelzung gem. Artikel 273 des luxemburgischen Gesetztes über Handelsgesellschaften feststellen, binnen zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung, die Leistung von Sicherheiten für die fälligen oder noch nicht fälligen Forderungen beantragen. Die Gläubiger müssen jedoch glaubhaft machen, dass die Verschmelzung ein Risiko für die Ausübung ihrer Rechte als Gläubiger darstellt und dass die Bahlsen GmbH ihnen keine adäquaten Sicherheiten gewährt hat.Die Erstellung der Sicherheiten muss beim Vorsitzenden der Kammer des, für den Verwaltungsbezirk des Gesellschaftssitzes der Bahlsen GmbH zuständigen, Tribunal d'arrondissement, welche per Handels- oder Eilverfahren tagt, beantragt werden. Der Vorsitzende wird diesem Antrag nicht stattgeben, falls, in Anbetracht der finanziellen Situation der übernehmenden Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH nach der Verschmelzung, der Gläubiger über ausreichend Sicherheiten verfügt oder solche Sicherheiten nicht notwendig sind. Die Bahlsen GmbH kann diesen Antrag verwerfen, indem sie die Forderung des Gläubigers, auch wenn es sich hierbei um eine befristete Forderung handelt, begleicht.Falls die Sicherheit nicht in der Frist erstellt wird, wird die Forderung sofort fällig. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der nachfolgend angegebenen Geschäftsanschrift der Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH eingeholt werden. Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH Podbielskistraße 11, 30163 Hannover.Neueintragungen
Bahlsen Beteiligungsverwaltungs-GmbH, Hannover, Podbielskistr. 11, 30163 Hannove...