Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 206496
Firma: GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH
Sitz: Nordhorn
Adresse: Otto-Hahn-Straße 23, 48529 Nordhorn
Veränderungen
HRB 206496: GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH, Nordhorn, O...
Veränderungen
HRB 206496: GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH, Nordhorn, O...
Veränderungen
HRB 206496: GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH, Nordhorn, O...
Veränderungen
HRB 206496: GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH, Nordhorn, O...
Veränderungen
HRB 206496: GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH, Nordhorn, A...
Veränderungen
GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH, Nordhorn, Alfred-Mozer-...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.08.2012 12:00:00
GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH, Nordhorn, Alfred-Mozer-Str. 42, 48527 Nordhorn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2012 mit Änderung vom 19.07.2012. Geschäftsanschrift: Alfred-Mozer-Str. 42, 48527 Nordhorn. Gegenstand: Die Beratung und Planung von Abwasseranlagen, Biogasanlagen und Abfallbehandlungsanlagen, insbesondere Klärschlammbehandlungs- und Trocknungsanlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Fehr, Günter, Hannover, *XX.XX.XXXX; Lüchtenborg, Peter, Nordhorn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der BioSolid GmbH mit Sitz in Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 130409) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 07.06.2012 mit Ergänzung vom 19.07.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.06.2012. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Fehr, Günter aus Hannover,
Lüchtenborg, Peter aus Nordhorn