Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 206317
Firma: Diakonisches Wohnen und Betreuen Sulingen gemeinnützige GmbH
Sitz: Sulingen
Veränderungen
HRB 206317: Diakonisches Wohnen und Betreuen Sulingen gemeinnützige GmbH, Suling...
Veränderungen
HRB 206317: Diakonisches Wohnen und Betreuen Sulingen gemeinnützige GmbH, Suling...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.11.2016 19:00:00
HRB 206317: Diakonisches Wohnen und Betreuen Sulingen gemeinnützige GmbH, Sulingen, Memelstraße 24, 27232 Sulingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2016. Geschäftsanschrift: Memelstraße 24, 27232 Sulingen. Gegenstand: Entwicklung, Planung und Durchführung von betreuerischen und pflegerischen Hilfen für Senioren und für pflegebedürftige und behinderte Menschen im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Initiativen. Gegenstand der Gesellschaft können weiterhin begleitende Dienste für den genannten Personenkreis sein, insbesondere Maßnahmen der Angehörigenarbeit sowie Maßnahmen, die der Förderung der Selbständigkeit in der eigenen Häuslichkeit dienen. Dies schließt beratende Tätigkeiten mit ein. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brusermann, Dagmar, Neustadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Kinder- und Altenheime Sulingen e.V., Sulingen (Amtsgericht Walsrode VR 150148) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 19.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Brusermann, Dagmar aus Neustadt