Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 206291
Firma: Guba Beteiligungsholding II GmbH
Sitz: Harsefeld
Löschungen
HRB 206291: Guba Beteiligungsholding II GmbH, Harsefeld, Friedrich-Huth-Str. 32,...
Veränderungen
HRB 206291: Guba Beteiligungsholding II GmbH, Harsefeld, Friedrich-Huth-Str. 32,...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 206291: Guba Beteiligungsholding II GmbH, Harsefeld, Friedrich-Huth-Str. 32,...
Veränderungen
HRB 206291: Guba Beteiligungsholding II GmbH, Harsefeld, Friedrich-Huth-Str. 32,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.09.2017 19:00:00
HRB 206291: Guba Beteiligungsholding II GmbH, Harsefeld, Friedrich-Huth-Str. 32, 21698 Harsefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2017. Geschäftsanschrift: Friedrich-Huth-Str. 32, 21698 Harsefeld. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an anderen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bargelé, Guido, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Guba Beteiligungsholding GmbH mit Sitz in Harsefeld (AG Tostedt HRB 205974) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 29.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 29.08.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bargelé, Guido aus Hamburg