Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 206228
Firma: Franziska Stolle Geflügelspezialitäten GmbH
Sitz: Steinfeld
Löschungen
HRB 206228: Plukon Vertriebs GmbH, Visbek, Ahlhorner Straße 98 a, 49429 Visbek. ...
Veränderungen
HRB 206228: Plukon Vertriebs GmbH, Visbek, Ahlhorner Straße 98 a, 49429 Visbek. ...
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HRB 206228: Plukon Vertriebs GmbH, Visbek, Ahlhorner Straße 98 a, 49429 Visbek. ...
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HRB 206228:Plukon Vertriebs GmbH, Visbek, Ahlhorner Straße 98 a, 49429 Visbek.Ei...
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HRB 206228:Franziska Stolle Geflügelspezialitäten GmbH, Steinfeld, Bahnhofstraße...
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Franziska Stolle Geflügelspezialitäten GmbH, Steinfeld, Bahnhofstraße 89, 49439 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.12.2011 12:00:00
Franziska Stolle Geflügelspezialitäten GmbH, Steinfeld, Bahnhofstraße 89, 49439 Steinfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2011. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 89, 49439 Steinfeld. Gegenstand: Schlachtung, Produktion und Verarbeitung von Geflügel und anderen Produkten, insbesondere von Geflügelspezialitäten sowie der Handel mit artverwandten Artikeln eigener und fremder Erzeugung und die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Stammkapital: 358.272,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stolle, Werner August, Visbek, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Franziska Stolle Geflügelspezialitäten GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Steinfeld (Amtsgericht Oldenburg HRA 110451) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.11.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Stolle, Werner August aus Visbek