Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 206216
Firma: Helene Gisy gemeinnützige GmbH
Sitz: Hannover
Adresse: Tollenbrink 2a, 30659 Hannover
Löschungen
HRB 206216: Helene Gisy gemeinnützige GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 1, 31157 S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.04.2019 19:01:00
HRB 206216: Helene Gisy gemeinnützige GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 1, 31157 Sarstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2013 mit Änderung vom 19.06.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Hannover (bisher Amtsgericht Hannover HRB 209622) nach Sarstedt beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Im Kirchenfelde 1, 31157 Sarstedt. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige und mildtätige Zwecke des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff. AO. 2. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Förderung von: a) Bildung und Ausbildung b) Wissenschaft und Forschung c) Mildtätigkeit d) Umweltschutz e) Öffentlicher Gesundheitsvorsorge f) Altenhilfe g) Jugendhilfe 3. Die Zwecke der Gesellschaft sollen insbesondere verwirklicht werden mittels: a) Förderung der Berufsbildung, des Studiums sowie der beruflichen Fort-und Weiterbildung insbesondere im Bereich der Wirtschaftswissenschaften, soziales und ökologisches Management sowie Entrepreneurship. z.B. durch Organisation und Halten von Workshops und Seminaren sowie Vergabe von Förderpreisen und/oder Stipendien nach von der Gesellschaft festgelegten Richtlinien; b) Förderung von wissenschaftlichen Projekten in Forschung und Lehre im Bereich der Wirtschaftswissenschaften insbesondere soziales und ökologisches Management und Entrepreneurship z.B. durch Organisation und Halten von Workshops und Seminaren sowie Vergabe von Förderpreisen und/oder Stipendien nach von der Gesellschaft festgelegten Richtlinien; c) Selbstloser Unterstützung von Personen i. S. d. § 53 AO, die infolge Ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder wirtschaftlichen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auch durch Vergabe von Darlehen; d) Förderung von Technologien und Konzepten zum nachhaltigen Schutz natürlicher Lebensräume (z.B. Marine Ökosysteme, Verbesserung der Gewässer, Bach und Flussläufe). e) Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitssicherung für alte, kranke und bedürftige Menschen insbesondere durch Unterstützung spezieller Krankenhäuser, von Hospizen und/oder geeigneten Institutionen für Betreuung von Senioren oder Kinderbetreuung. f) Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Altenhilfe und Altenfürsorge insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Umfeldes oder durch Projekte zur Vermeidung der sozialen Isolation von Senioren. g) Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Jugendhilfe und Jugendförderung insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Umfeldes oder durch Projekte zur Vermeidung der sozialen Isolation von Jugendlichen und Kindern. 4. Die Gesellschaft wird als Förderkörperschaft i. S. d. § 58 Nr.1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zweckgebunden für die Förderung von Projekten im Bereich der unter Ziff 2. genannten Zwecke weiter, soweit diese nicht unmittelbar durch die Gesellschaft gefördert werden. Die Finanzmittel können auch als zinsgünstige oder zinslose Darlehen gegeben werden, soweit die Gesellschaft damit selbst unmittelbar ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke verwirklicht. 5. Die Gesellschaft kann auch im Ausland tätig werden. 6. Der Gesellschaft steht es frei, bei der Verwirklichung ihres Zweckes nur einen Teil der aufgezählten Maßnahmen wahrzunehmen. 7. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 8. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 9. Das der Gesellschaft zugewendete Vermögen soll grundsätzlich ungeschmälert in seinem Bestand erhalten werden. Vermögensumschichtungen sind jedoch zulässig. 10. Finanzielle Zuwendungen sind zulässig und können für die Zweckverwirklichung verwendet werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Pfeifer, Andreas, Sarstedt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Pfeifer, Andreas aus Sarstedt