Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 206167
Firma: NORDMEYER SMAG Mining & Drilling Technologies GmbH
Sitz: Salzgitter
Adresse: Windmühlenbergstraße 20-22, 38259 Salzgitter
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Veröffentlichung vom 07.02.2017 19:00:00
HRB 206167: NORDMEYER SMAG Mining & Drilling Technologies GmbH, Braunschweig, Grotrian-Steinweg-Str. 1 a, 38112 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 (Gegenstand) und § 6 (Vertretung), beschlossen. Die Entwicklung, Konzeptionierung und Herstellung von Bohranlagen der DSB-Baureihe, der Handel mit Werkzeugen und Ersatzteilen (insbesondere Brunnenbohrgeräten und ähnlichen Geräten), die technische und geologische Beratung, die Vermittlung oder Vornahme von Service- und Reparaturdienstleistungen sowie die Schulung und Unterweisung von Käufern dieser Produkte in der ordnungsgemäßen Anwendung bzw. Nutzung dieser Produkte. Die Entwicklung, Konstruktion, Produktion und Handel von Spezialfahrzeugen und Bohrgeräten, insbesondere für den Bergwerks- und Tunnelbereich sowie von entsprechenden Transportfahrzeugen für die Atomindustrie und speziellen Schwerlast- und Kompaktgabelstaplern für die Industrie und ähnliche Spezialanfertigungen sowie der Kunden- und Ersatzteildienst dieser Produkte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HERBST SMAG Mining Technologies GmbH mit Sitz in Braunschweig (HRB 200851) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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