Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 206142
Firma: Hochkönig Beteiligungs GmbH
Sitz: Bad Harzburg
Veränderungen
HRB 206142: Hochkönig Beteiligungs GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Straße 72,...
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HRB 206142: Hochkönig Beteiligungs GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Straße 72,...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 06.06.2017 19:01:00
HRB 206142: Hochkönig Beteiligungs GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Straße 72, 38667 Bad Harzburg. Zum Handelsregister ist ein Verschmelzungsplan vom 12.04.2017 eingereicht worden. Danach soll die Hochkönig Investment GmbH in Maria Alm am Steinernen Meer/Österreich (eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 200508 ) als übertragender Rechtsträger mit der Hochkönig Beteiligungs GmbH in Bad Harzburg (eingetragen im Handelsregister des AG Braunschweig unter HRB 206142) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Hochkönig Beteiligungs GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Hochkönig Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Hochkönig Beteiligungs GmbH nach § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Hochkönig Beteiligungs GmbH gem. §§ 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese eine Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hochkönig Beteiligungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Herzog-Wilhelm-Str. 72, 38667 Bad Harzburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hochkönig Beteiligungs GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Neueintragungen
HRB 206142: Hochkönig Beteiligungs GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Straße 72,...