Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 206129
Firma: GAZ Tech AG
Sitz: Twist
Adresse: Auf dem Bült 8, 49767 Twist
Berichtigungen
HRB 206129: GAZ Tech AG, Twist, Auf dem Bült 8, 49767 Twist. Umwandlungsvermerk ...
Veränderungen
HRB 206129: GAZ Tech AG, Twist, Auf dem Bült 8, 49767 Twist. Konkete Vertretungs...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 206129: GAZ Tech AG, Twist, Auf dem Bült 8, 49767 Twist. Als nicht eingetrag...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 206129: GAZ Tech AG, Twist, Auf dem Bült 8, 49767 Twist. Beim Handelsregiste...
Veränderungen
HRB 206129:GAZ Tech AG, Twist, Auf dem Bült 8, 49767 Twist.Nicht mehr Vorstand: ...
Veränderungen
GAZ Tech AG, Twist, Auf dem Bült 8, 49767 Twist. Nicht mehr Vorstand: Tilkowski,...
Veränderungen
GAZ Tech AG, Twist, Auf dem Bült 8, 49767 Twist. Nicht mehr Vorstand: Nyhuis, Lu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.03.2012 22:00:00
GAZ Tech AG, Twist, Auf dem Bült 8, 49767 Twist. Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.02.2012. Geschäftsanschrift: Auf dem Bült 8, 49767 Twist. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Gasaufbereitungssystemen und deren Erzeugnisse. Erwerb, Halten und Vermarkten von Schutzrechten. Grundkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Nyhuis, Ludwig, Twist, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GAZ Tech GmbH, Twist (AG Osnabrück HRB 122556) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.02.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Nyhuis, Ludwig aus Twist