Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 206120
Firma: Birkenhof gemeinnützige GmbH
Sitz: Hannover
Adresse: Bleekstraße 20, 30559 Hannover
Veränderungen
HRB 206120: Birkenhof gemeinnützige GmbH, Hannover, Bleekstraße 20, 30559 Hannov...
Veränderungen
HRB 206120: Birkenhof gemeinnützige GmbH, Hannover, Bleekstraße 20, 30559 Hannov...
Veränderungen
HRB 206120:Birkenhof gemeinnützige GmbH, Hannover, Bleekstraße 20, 30559 Hannove...
Veränderungen
Birkenhof gemeinnützige GmbH, Hannover, Bleekstraße 20, 30559 Hannover. Bestellt...
Veränderungen
Birkenhof gemeinnützige GmbH, Hannover, Bleekstraße 20, 30559 Hannover. Bestellt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2010 12:00:00
Birkenhof gemeinnützige GmbH, Hannover, Bleekstraße 20, 30559 Hannover.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2010. Geschäftsanschrift: Bleekstraße 20, 30559 Hannover. Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch den Betrieb einer Behinderteneinrichtung (stationär, teilstationär, ambulant) sowie einer Tagesstätte für seelisch Behinderte und einen pfarramtlichen Dienst verwirklicht. 25.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gothe, Petra, Berlin, *XX.XX.XXXX; Dr. Hagenah, Werner, Hannover, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Birkenhof,Evangelische Jugendheime,Altenheime und Schulen e.V., Hannover (Amtsgericht Hannover VR 2548) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 23.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hagenah, Werner aus Hannover,
Gothe, Petra aus Berlin