Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 206117
Firma: CONIMMO Immobilien AG
Sitz: Hannover
Adresse: Landschaftstr. 2, 30159 Hannover
Veränderungen
CONIMMO Immobilien AG, Hannover, Landschaftstr. 2, 30159 Hannover. Die Gesellsch...
Löschungen
CONIMMO Immobilien AG, Hannover, Landschaftstr. 2, 30159 Hannover. Der Formwechs...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.09.2010 12:00:00
CONIMMO Immobilien AG, Hannover, Landschaftstr. 2, 30159 Hannover.Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.05.2010 mit Änderung vom 30.06.2010. Geschäftsanschrift: Landschaftstr. 2, 30159 Hannover. Architekten- und Ingenieurdienstleistungen, Immobiliengutachten, technische und kaufmännische Due Dilligence, Energieberatungen, Kontrolle, Überwachung und Leitung von Bauvorhaben im technischen Sinne als Dienstleistung, die Verwertung und Verwaltung von Immobilien, die Vermittlung von Immobilien ud grundstücksgleichen Rechten, Wohn- und Geschäftsräume sowie von Darlehen und Versicherungen. 51.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Lebelt, André, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CONIMMO Immobilien Consulting GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59803) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Lebelt, André aus Hannover