Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 206045
Firma: Hannker Dental GmbH
Sitz: Hüde
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HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. Bestel...
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HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. Die Au...
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HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. 60.000...
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HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. 30.000...
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HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. Die Ab...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.05.2016 19:01:00
HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2016 mit Änderung vom 12.05.2016 in § 7 (Gründungsaufwand). Geschäftsanschrift: Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. Gegenstand: Die Herstellung von hochwertigem Zahnersatz, die Herstellung von gefrästem Zahnersatz sowie Schulungen im Dental- und CAD/CAM - Bereich sowie Fräsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hannker, Christian, Hüde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Bellmann & Hannker Labor GmbH mit Sitz in Rastede (Amtsgericht Oldenburg (HRB 202458)) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 24.03.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 24.03.2016. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Hannker, Christian aus Hüde