Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 206040
Firma: Kabs Immobilien Invest II GmbH
Sitz: Seevetal
Veränderungen
HRB 206040: Kabs Immobilien Invest II GmbH, Seevetal, Bosteler Feld 14, 21218 Se...
Veränderungen
HRB 206040: Kabs Immobilien Invest II GmbH, Seevetal, Bosteler Feld 14, 21218 Se...
Veränderungen
HRB 206040: Kabs Immobilien Invest II GmbH, Seevetal, Bosteler Feld 14, 21218 Se...
Veränderungen
HRB 206040: Kabs Immobilien Invest II GmbH, Seevetal, Am Bauhof 1, 21218 Seeveta...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.01.2016 19:02:00
HRB 206040: Kabs Immobilien Invest II GmbH, Seevetal, Am Bauhof 1, 21218 Seevetal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2015 mit Änderung vom 20.01.2016. Geschäftsanschrift: Am Bauhof 1, 21218 Seevetal. Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kabs, Jens Uwe, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Kabs, Robert André, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kabs Immobilien Invest II GmbH & Co.KG, Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRA 202041) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2015 und 20.01.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kabs, Jens Uwe aus Hamburg,
Kabs, Robert André aus Hamburg