Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 205999
Firma: Juwel Aquarium Verwaltungs AG
Sitz: Rotenburg
Veränderungen
HRB 205999: Juwel Aquarium Verwaltungs AG, Rotenburg, Karl-Göx-Straße 1, 27356 R...
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HRB 205999: Juwel Aquarium Verwaltungs AG, Rotenburg, Karl-Göx-Straße 1, 27356 R...
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HRB 205999: Juwel Aquarium Verwaltungs AG, Rotenburg, Karl-Göx-Straße 1, 27356 R...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.04.2016 19:00:00
HRB 205999: Juwel Aquarium Verwaltungs AG, Rotenburg, Karl-Göx-Straße 1, 27356 Rotenburg. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Karl-Göx-Straße 1, 27356 Rotenburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Aquarien und Aquarienzubehör; ferner die Beteiligung des Unternehmens als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma Juwel-Aquarium AG & Co. KG und die Übernahme der Geschäftsführung jener Kommanditgesellschaft. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dürmeyer, Wolfgang, Rotenburg, *XX.XX.XXXX; Köhlmoos, Gerd, Rosengarten, *XX.XX.XXXX; Larsen, Lars, Rotenburg (Wümme), *XX.XX.XXXX; Seemann, Jannis, Rosengarten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Juwel-Aquarium GmbH, Rotenburg (Wümme) (Amtsgericht Walsrode HRB 70413) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2015 mit Änderung vom 22.03.2016 / 13.04.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dürmeyer, Wolfgang aus Rotenburg,
Köhlmoos, Gerd aus Rosengarten,
Larsen, Lars aus Rotenburg (Wümme),
Seemann, Jannis aus Rosengarten