Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 205991
Firma: STENUM Fachklinik für Orthopädie gemeinnützige GmbH
Sitz: Ganderkesee
Löschungsankündigungen
HRB 205991: STENUM Fachklinik für Orthopädie gemeinnützige GmbH, Ganderkesee, He...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
STENUM Fachklinik für Orthopädie gemeinnützige GmbH, Ganderkesee, Heilstättenweg...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.09.2011 12:00:00
STENUM Fachklinik für Orthopädie gemeinnützige GmbH, Ganderkesee, Heilstättenweg 1, 27777 Ganderkesee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2011. Geschäftsanschrift: Heilstättenweg 1, 27777 Ganderkesee. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer Fachklinik für Orthopädie, in der mindenstens 40 Prozent der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogt, Ralf, Bad Zwischenahn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Vereins Krankenhaus Stenum eingetragener Verein, Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 2533 HB) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 18.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Vogt, Ralf aus Bad Zwischenahn