Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 205937
Firma: Diakonisches Bildungszentrum Leine-Innerste gemeinnützige GmbH
Sitz: Hildesheim
Adresse: Gropiusstraße 5, 31137 Hildesheim
Veränderungen
HRB 205937: Diakonisches Bildungszentrum Leine-Innerste gemeinnützige GmbH, Hild...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2018 19:00:00
HRB 205937: Diakonisches Bildungszentrum Leine-Innerste gemeinnützige GmbH, Hildesheim, Schlesierstr. 7, 31139 Hildesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2017 mit Änderung vom 11.12.2017. Geschäftsanschrift: Schlesierstr. 7, 31139 Hildesheim. Gegenstand: Unterhaltung und Weiterentwicklung von Bildungseinrichtungen, insbesondere für Gesundheits- und Sozialberufe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Salbert, Falko, Braunschweig, *XX.XX.XXXX; Schumacher, Sven, Hildesheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Vereins St. Elisabeth e.V. Alfeld (Leine) mit Sitz in Alfeld (Leine) (Amtsgericht Hildesheim VR 110249) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 14.09.2017 mit Änderung vom 11.12.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Salbert, Falko aus Braunschweig,
Schumacher, Sven aus Hildesheim