Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRB 205933
Firma: FST Beteiligungs GmbH
Sitz: Hann. Münden
Adresse: Göttinger Straße 50, 34346 Hann. Münden
Veränderungen
HRB 205933: FST Beteiligungs GmbH, Hann. Münden, Göttinger Straße 50, 34346 Hann...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.03.2020 19:00:00
HRB 205933: FST Beteiligungs GmbH, Hann. Münden, Göttinger Straße 50, 34346 Hann. Münden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Göttinger Straße 50, 34346 Hann. Münden. Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Verwaltung dieser Beteiligungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stemmer, Fred, Hann. Münden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (Geschäftsanteile an der Fred Stemmer GmbH, AG Göttingen HRB 200717, und der Fred Stemmer Rohstoffe Verwaltungs GmbH, AG Göttingen HRB 112235) der Fred Stemmer Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs GmbH mit Sitz in Hann. Münden (AG Göttingen HRB 112175) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 18.12.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Stemmer, Fred aus Hann. Münden