Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 205813
Firma: Chemex Foundry Solutions GmbH
Sitz: Delligsen
Adresse: Maschstr. 16, 31073 Delligsen
Veränderungen
HRB 205813: Chemex Foundry Solutions GmbH, Delligsen, Maschstr. 16, 31073 Dellig...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.06.2018 19:00:00
HRB 205813: Chemex Foundry Solutions GmbH, Delligsen, Maschstr. 16, 31073 Delligsen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.1989 mit Änderung vom 17.09.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma,Sitz), §2 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Elbe (bisher Amtsgericht Braunschweig HRB 6582) nach Delligsen beschlossen. Geschäftsanschrift: Maschstr. 16, 31073 Delligsen. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Gießereibedarf, insbesondere die Herstellung von Speisereinsätzen, Filtern, Kernen und Masken für Gießereien. Stammkapital: 3.170.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kuhlgatz, Carsten, Hannover, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Küper, Jörn, Hannover, *XX.XX.XXXX; Nill-Rücker, Wolfgang, Herne, *XX.XX.XXXX; Panitzki, Constanze, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 09.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2018 mit der CHEMEX Gesellschaft mit beschränkter Haftung Herstellung und Vertrieb chemisch- metallurgischer Erzeugnisse mit Sitz in Delligsen (Amtsgericht Hildesheim HRB 110970) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Kuhlgatz, Carsten aus Hannover,
Dr. Küper, Jörn aus Hannover,
Nill-Rücker, Wolfgang aus Herne,
Panitzki, Constanze aus Düsseldorf