Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 205795
Firma: Jung & Alt GmbH Ambulante Pflegedienste
Sitz: Vögelsen
Adresse: Lüneburger Straße 4, 21360 Vögelsen
Veränderungen
HRB 205795: Jung & Alt GmbH Ambulante Pflegedienste, Vögelsen, Lüneburger Straße...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2015 19:00:00
HRB 205795:Jung & Alt GmbH Ambulante Pflegedienste, Vögelsen, Lüneburger Straße 4, 21360 Vögelsen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2015. Geschäftsanschrift: Lüneburger Straße 4, 21360 Vögelsen. Gegenstand: der Betrieb eines Unternehmens, das durch ambulante Pflegedienste Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld in der Alten- und Krankenpflege sowie bei der Unterstützung eigener Lebensführung durch hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Gesundheitsdienste erbringt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bollhöfener, Lisa-Evita, Bardowick, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Brochowski, Janet, Bardowick, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jung & Alt OHG Ambulante Pflegedienste, Bardowick (Amtsgericht Lüneburg HRA 202318) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bollhöfener, Lisa-Evita aus Bardowick,
Brochowski, Janet aus Bardowick