Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 205739
Firma: WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH
Sitz: Rastede
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HRB 205739: WITTE TUBE + PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, Schafjückenweg 5, 26180 Ras...
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HRB 205739: WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, Schafjückenweg 5, 26180 Ras...
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HRB 205739: WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, Schafjückenweg 5, 26180 Ras...
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WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, Schafjückenweg 5, 26180 Rastede. Die Ge...
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WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, Schafjückenweg 5, 26180 Rastede. Die Ge...
Vorgänge ohne Eintragung
WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, Schafjückenweg 5, 26180 Rastede. Gemäß ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.07.2011 12:00:00
WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, Schafjückenweg 5, 26180 Rastede. Gemäß § 122 d Satz 2 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB wird bekanntgemacht:1.)Der gemeinsame Verschmelzungsplan der Jürgen Witte Nederland B.V., Papendrecht, (Kamer van Koophandel für Rotterdam, Dossiernummer 23047389), und der WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, (Amtsgericht Oldenburg, HRB 205739), vom 28. Juni 2011 (UR. Nr. 371/2011 des Notars Dr. Wolfgang Richter in Bremen) ist am 30. Juni 2011 beim Handelsregister Oldenburg eingereicht worden.2.) a) Übertragender Rechtsträger ist Jürgen Witte Nederland B.V. mit Sitz in Sliedrecht/Niederlande, Geschäftsadresse: Kattestaart 19, 3355PP Papendrecht/Niederlande. Sie hat die Rechtsform einer Besloten Vennootschap niederländischen Rechts. b) Aufnehmende Gesellschaft ist die WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH mit Sitz in Rastede/Deutschland, Geschäftsadresse: Schafjückenweg 5, 26180 Rastede/Deutschland. Sie hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts.Die übertragende Gesellschaft, Jürgen Witte Nederland B.V., ist im Handelsregister bei der Kamer van Koophandel für Rotterdam/Niederlande, unter der Dossiernummer 23047389 eingetragen.Die übernehmende Gesellschaft, WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, ist in dem beim Amtsgericht Oldenburg/Deutschland geführten Handelsregister unter HRB 205739 eingetragen.4.) a) Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften werden wie folgt dargestellt:Gläubiger der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaften haben die Rechte gemäß § 122a Abs. (2) UmwG i.V.m. § 22 UmwG sowie die Rechte aus § 122j UmwG.§ 22 UmwG räumt den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger das Recht ein, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. (3) UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.§ 122j UmwG räumt für den Fall, dass die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft das Recht ein, Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Darüber hinaus räumt Artikel 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft das Recht ein, die Verschmelzung binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im niederländischen Staatscourant anzufechten. b) Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Anteilseigner der an der grenzüberschreitenden Gesellschaften werden wie folgt dargestellt:Gemäß § 122g UmwG können die Anteilsinhaber ihre Zustimmung nach § 13 UmwG davon abhängig machen, dass die Art und Weise der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der übernehmenden oder neuen Gesellschaft ausdrücklich von ihnen bestätigt wird.Gemäß § 122h UmwG i.V.m. § 14 Abs. (2) und § 15 UmwG stehen den Anteilseignern Klagerechte zu zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses, insbesondere zu baren Zuzahlungen.Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben unter den dort genannten Voraussetzungen die Rechte gemäß § 122h UmwG. Ferner wird hingewiesen auf § 122i Abs. (2) UmwG i.V.m. §§ 32 und 24 UmwG, nach denen den Anteilseignern der übertragenden Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen die in §§ 32 und 34 UmwG genannten Rechte zustehen. c) Vollständige Auskünfte über die vorstehenden Modalitäten können kostenlos beiJürgen Witte Nederland B.V. mit Sitz in Sliedrecht/Niederlande, Geschäftsadresse: Kattestaart 19, 3355PP Papendrecht/Niederlande, und beiWITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, mit Sitz in Rastede/Deutschland, Geschäftsadresse: Schafjückenweg 5, 26180 Rastede/Deutschland, eingeholt werden.Berichtigungen
WITTE TUPE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, Schafjückenweg 5, 26180 Rastede. Firma ...
Neueintragungen
WITTE TUPE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, Schafjückenweg 5, 26180 Rastede. Gesell...