Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 205673
Firma: Elsdorfer Molkerei und Feinkost GmbH
Sitz: Elsdorf
Adresse: Molkereistraße 6, 27404 Elsdorf
Veränderungen
HRB 205673: Elsdorfer Molkerei und Feinkost GmbH, Elsdorf, Molkereistraße 6, 274...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.07.2016 19:02:00
HRB 205673: Elsdorfer Molkerei und Feinkost GmbH, Elsdorf, Molkereistraße 6, 27404 Elsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2016. Geschäftsanschrift: Molkereistraße 6, 27404 Elsdorf. Gegenstand: - Betrieb von Molkereien; - Verkauf von Milch sowie die Herstellung und der Verkauf von Milchprodukten; - Herstellung und der Vertrieb von sonstigen Lebensmitteln und der Betrieb von lebensmittelverarbeitenden Unernehmen; - Erzeugung und Vertrieb von Feinkost; - Vermietung und Verpachtung eigenen Vermögens. Stammkapital: 6.761.830,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Battling, Holger, Seevetal, *XX.XX.XXXX; Müller, Thomas, Oldendorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heideblume Molkerei Elsdorf-Rotenburg AG, Elsdorf (AG Tostedt HRB 200578) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Battling, Holger aus Seevetal,
Müller, Thomas aus Oldendorf