Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 205593
Firma: MEK Holding GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 205593: MEK Holding GmbH, Braunschweig, Wolfenbütteler Straße 13 a, 38102 Br...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2015 19:02:00
HRB 205593: MEK Holding GmbH, Braunschweig, Wolfenbütteler Straße 13 a, 38102 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2015. Geschäftsanschrift: Wolfenbütteler Straße 13 a, 38102 Braunschweig. Gegenstand: Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Keske, Marc Erich, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Marc Erich Keske, geb. 22.08.1969, Braunschweig unter der Firma MEK Holding e.K. Inhaber Marc Erich Keske in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 201725) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.10.2015. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Keske, Marc Erich aus Braunschweig