Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 205565
Firma: Weil Wasseraufbereitung GmbH
Sitz: Osnabrück
Adresse: Heinrich-Hasemeier-Str. 33, 49076 Osnabrück
Veränderungen
HRB 205565: Weil Wasseraufbereitung GmbH, Osnabrück, Heinrich-Hasemeier-Str. 33,...
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Weil Wasseraufbereitung GmbH, Osnabrück, Heinrich-Hasemeier-Str. 33, 49076 Osnab...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2011 12:00:00
Weil Wasseraufbereitung GmbH, Osnabrück, Heinrich-Hasemeier-Str. 33, 49076 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2011. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hasemeier-Str. 33, 49076 Osnabrück. Gegenstand: die Planung, die Herstellung und der Vertrieb von Anlagen für die Wasseraufbereitung und Teilen davon einschließlich der Übernahme der Bauleitung sowie die Beratung und gutachterliche Tätigkeit auf dem Gebeite des Baus von Anlagen zur Wasseraufbereitung sowie die Herstellung von Filteranlagen für die Aquaristik. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte ausführen, die mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder zu dessen Erreichung erforderlich oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kalbertodt, Seven, Lotte, *XX.XX.XXXX; Prof. Weil, Gerhard, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Weil Industrieanlagen GmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 15686) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 12.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kalbertodt, Seven aus Lotte,
Prof. Weil, Gerhard aus Osnabrück