Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 205543
Firma: K + M Elektro Bernd Hiller GmbH
Sitz: Walsrode
Veränderungen
HRB 205543:K + M Elektro Bernd Hiller GmbH, Walsrode, Hamwiede 56, 29664 Walsrod...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.08.2015 19:01:00
HRB 205543:K + M Elektro Bernd Hiller GmbH, Walsrode, Hamwiede 56, 29664 Walsrode.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2015. Geschäftsanschrift: Hamwiede 56, 29664 Walsrode. Gegenstand: Die Durchführung von Elektroinstallationen im Tiefbau und Freilandbereich, der Bau von Hoch- und Niederspannungsleitungen und Schaltstationen sowie die Durchführung von Elektromontagearbeiten aller Art einschließlich Nebenarbeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hiller, Bernd, Walsrode, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hiller, Marc, Walsrode, *XX.XX.XXXX; Hiller-Peters, Christine, Walsrode, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hiller, Elisabeth, Walsrode, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der K + M Elektro Bernd Hiller GmbH & Co. KG, Walsrode (Amtsgericht Walsrode HRA 429) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2015 / 24.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Hiller, Bernd aus Walsrode,
Hiller, Elisabeth aus Walsrode,
Hiller, Marc aus Walsrode,
Hiller-Peters, Christine aus Walsrode