Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 205543
Firma: BWT Bavinck Wind-Technik GmbH
Sitz: Schüttorf
Veränderungen
HRB 205543: BWT Bavinck Wind-Technik GmbH, Schüttorf, Bentheimer Straße 20, 4846...
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HRB 205543: BWT Bavinck Wind-Technik GmbH, Schüttorf, Bentheimer Straße 20, 4846...
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HRB 205543: BWT Bavinck Wind-Technik GmbH, Schüttorf, Bentheimer Straße 20, 4846...
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BWT Bavinck Wind-Technik GmbH, Schüttorf, Bentheimer Straße 20, 48465 Schüttorf....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.08.2011 22:00:00
BWT Bavinck Wind-Technik GmbH, Schüttorf, Bentheimer Straße 20, 48465 Schüttorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2011. Geschäftsanschrift: Bentheimer Straße 20, 48465 Schüttorf. Gegenstand: Die Begutachtung von neuen und bestehenden Windkraftanlagen und sonstigen Energieanlagen für erneuerbare Energien, einschließlich der Begutachtung von Getrieben mittels Videoendoskop, wiederkehrender Überprüfungen, Rotorblattprüfungen, Überprüfungen von Wellenausrichtungen, Schwingungsanalysen, Ölanalysen sowie die Beratung und Betreuung bei Neuwerwerb bzw. Montagen und die Vermittlung und Beschaffung von Gebrauchtanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bavinck, Hilmar, Schüttorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Bavinck, Hilmar, Schüttorf, *XX.XX.XXXX unter der Firma BWT Bavinck Wind-Technik e.K. in Schüttorf (Amtsgericht Osnabrück HRA 202702) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.08.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bavinck, Hilmar aus Schüttorf,
Einzelkaufmann Bavinck Hilmar aus Schüttorf