Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRB 205533
Firma: Ottobock Vermögensverwaltungs GmbH
Sitz: Duderstadt
Löschungen
HRB 205533: Ottobock Vermögensverwaltungs GmbH, Duderstadt, Hindenburgring 39, 3...
Veränderungen
HRB 205533: Ottobock Vermögensverwaltungs GmbH, Duderstadt, Hindenburgring 39, 3...
Veränderungen
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Veränderungen
HRB 205533: Ottobock Vermögensverwaltungs GmbH, Duderstadt, Max-Näder-Straße 15,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.11.2018 19:00:00
HRB 205533: Ottobock Vermögensverwaltungs GmbH, Duderstadt, Max-Näder-Straße 15, 37115 Duderstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2018. Geschäftsanschrift: Max-Näder-Straße 15, 37115 Duderstadt. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden oder diesem Zweck dienenden Geschäfte. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Näder, Hans Georg, Duderstadt, *XX.XX.XXXX; Wertz, Harry, Duderstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Otto Bock HealthCare Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Duderstadt (Amtsgericht Göttingen HRA 200320) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Prof. Näder, Hans Georg aus Duderstadt,
Wertz, Harry aus Duderstadt