Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 205448
Firma: Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH
Sitz: Nienburg (Weser)
Löschungen
HRB 205448: Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH, Nienburg (Weser), Große...
Veränderungen
HRB 205448: Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH, Nienburg (Weser), Große...
Veränderungen
HRB 205448: Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH, Nienburg (Weser), Große...
Veränderungen
HRB 205448: Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH, Nienburg (Weser), Große...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 06.07.2017 19:00:00
HRB 205448: Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH, Nienburg (Weser), Große Drakenburger Straße 132, 31582 Nienburg (Weser). Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan vom 19.06.2017 beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: Ardagh Metal Beverage Holdings S.à r.l. mit Sitz in der rue Eugène Ruppert 20, 2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Register für Handel und Gesellschaften (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter der Registernummer B90415, als übertragende Rechtsträgerin und die Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH mit Sitz in Nienburg (Weser), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 205448, als übernehmende Rechtsträgerin.Nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH als übernehmender Rechtsträgerin Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Register des Sitzes der Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet haben. Dies gilt jedoch nur, wenn und soweit die Gläubiger glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer Forderungen durch die grenzüberschreitende Verschmelzung gefährdet wird. Gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG sind die Gläubiger in der Bekanntmachung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung im Handelsregister der Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH als übernehmender Rechtsträgerin auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Für den Gläubigerschutz ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Dingliche Ansprüche werden von § 22 UmwG jedoch nicht erfasst, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Demnach können nur Gläubiger obligatorischer Ansprüche Sicherheitsleistungen verlangen. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendigerweise unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Die Ansprüche der Gläubiger sind unmittelbar gegenüber der Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift Große Drakenburger Straße 132, 31582 Nienburg (Weser), geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, die eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen ermöglicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Handelsregister der Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift der Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH können auch kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die Ardagh Metal Beverage Holdings Germany GmbH als übernehmende Rechtsträgerin sämtliche Anteile an der Ardagh Metal Beverage Holdings S.à.r.l. als übertragender Rechtsträgerin hält. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind dementsprechend nicht vorhanden.Veränderungen
HRB 205448: Oressa GmbH, Nienburg (Weser), Große Drakenburger Straße 132, 31582 ...
Veränderungen
HRB 205448:Oressa GmbH, Nienburg (Weser), Große Drakenburger Straße 132, 31582 N...
Neueintragungen
HRB 205448:Oressa GmbH, Nienburg (Weser), Große Drakenburger Straße 132, 31582 N...