Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRB 205193
Firma: ECN AG
Sitz: Wiesmoor
Adresse: Hauptstraße 170, 26639 Wiesmoor
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.12.2019 19:00:00
HRB 205193: ECN AG, Wiesmoor, Hauptstraße 170, 26639 Wiesmoor. Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.05.2019. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 170, 26639 Wiesmoor. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Leitung einer Gruppe von Unternehmen im In- und Ausland, die insbesondere in folgenden Geschäftsbereichen tätig ist: Produktion, Beschaffung, Speicherung, Vertrieb und Handel von und mit Energie (Strom- und Erdgas) sowie mit Treibhausgas-Emissions-Zertifikaten, Wassergewinnung, Wasserversorgung, Wasser- und Abwasseraufbereitung, Entsorgung und Wiederverwertung von Reststoffen; Errichtung, Beschaffung und Betrieb von Anlagen und Systemen in den vorgenannten Bereichen einschließlich Meßdienstleistungen sowie in den Bereichen Telekommunikation, Informationstechnologie, Unterhaltungstechnologie und Verkehr; Forderung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Entwicklung und Ausbau von Technologien in den Bereichen Energieeinspeisung, -einsparung und erneuerbare Energien; Forschung und Entwicklung sowie Erbringung von Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen. Die Gesellschaft kann in den oben genannten und verwandten Geschäftsbereichen auch selbst tätig werden. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Eisenhauer, Horst, Wiesmoor, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Henning, Oldenburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ECN Development GmbH, Wiesmoor (AG Aurich, HRB 201814) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Eisenhauer, Horst aus Wiesmoor,
Schmidt, Henning aus Oldenburg