Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 205188
Firma: Kapitaleinlagengesellschaft des Sparkassenverbandes Niedersachsen mbH
Sitz: Winsen (Luhe)
Löschungen
HRB 205188:Kapitaleinlagengesellschaft des Sparkassenverbandes Niedersachsen mbH...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.10.2014 19:01:00
HRB 205188:Kapitaleinlagengesellschaft des Sparkassenverbandes Niedersachsen mbH, Winsen (Luhe), Rathausstraße 50, 21423 Winsen (Luhe).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2014. Geschäftsanschrift: Rathausstraße 50, 21423 Winsen (Luhe). Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Sparkassen, inbesondere durch die Ausstattung der Sparkassen mit Eigenmitteln im Sinne der CRR. Sie kann Kredite aufnehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Bankgeschäfte. Die Gesellschaft wird Sparkassen, die der Gesellschaft Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt haben, keine Eigenmittel im Sinne der CRR zur Verfügung stellen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bauer, Torsten, Verden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Jerschke, Harald, Hildesheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kapitaleinlagengesellschaft des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes mbH & Co. KG mit Sitz in Winsen (Luhe) (Amtsgericht Lüneburg HRA 110779) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bauer, Torsten aus Verden,
Jerschke, Harald aus HildesheimBerichtigungen
HRB 205188:Kapitaleinlagengesellschaft des Sparkassenverbandes Niedersachsen mbH...