Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRB 205177
Firma: faytech AG
Sitz: Witzenhausen
Adresse: Bischhäuser Aue 10, 37213 Witzenhausen
Löschungen
HRB 205177: faytech AG, Göttingen, Karl-Grüneklee-Straße 23-27, 37077 Göttingen....
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 205177: faytech AG, Göttingen, Karl-Grüneklee-Straße 23-27, 37077 Göttingen....
Veränderungen
HRB 205177: faytech AG, Göttingen, Karl-Grüneklee-Straße 23-27, 37077 Göttingen....
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2017 19:00:00
HRB 205177: faytech AG, Göttingen, Karl-Grüneklee-Straße 23-27, 37077 Göttingen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.08.2017. Geschäftsanschrift: Karl-Grüneklee-Straße 23-27, 37077 Göttingen. Entwicklung, Kauf und Verkauf, Groß- und Einzelhandel sowie Betrieb von Maschinen- und Automatenlösungen, insbesondere auf Basis von IT-Komponenten mit einer Touch-Eingabekomponente. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Weber, Arne, Shenzhen / China, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Stürmer, Martin, Göttingen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der faytech Service GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 204266) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017. Der Vorstand der Gesellschaft ist bis zum 31.08.2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/1). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Stürmer, Martin aus Göttingen,
Weber, Arne aus Shenzhen / China