Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 205157
Firma: Brand Holding GmbH
Sitz: Braunschweig
Adresse: Fallersleber-Tor-Wall 7 - 9, 38100 Braunschweig
Veränderungen
HRB 205157: Brand Holding GmbH, Braunschweig, Fallersleber-Tor-Wall 7 - 9, 38100...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.02.2015 19:01:00
HRB 205157:Brand Holding GmbH, Braunschweig, Fallersleber-Tor-Wall 7 - 9, 38100 Braunschweig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2014 mit Änderung vom 23.01.2015. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der K.D.J. Brand GmbH & Co. KG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 200801) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.12.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2014. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Geschäftsanschrift: Fallersleber-Tor-Wall 7 - 9, 38100 Braunschweig. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen, insbesondere Geschäftsanteilen an der Filzfabrik Wurzen GmbH, der Filzfabrik Gustav Neumann GmbH, der Oberbadischen Filzfabrik Hilzingen GmbH und der Filzfabrik Helmstedt GmbH. Stammkapital: 1.445.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brand, Joachim, Oakville - Ontario / Kanada, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.