Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 205118
Firma: Procargo Worldwide Transport GmbH
Sitz: Stuhr
Veränderungen
HRB 205118: Procargo Worldwide Transport GmbH, Stuhr, Gottlieb-Daimler-Straße 22...
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HRB 205118: Procargo Worldwide Transport GmbH, Stuhr, Gottlieb-Daimler-Straße 22...
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HRB 205118: Procargo Worldwide Transport GmbH, Stuhr, Felix-Wankel-Straße 3-5, 2...
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HRB 205118: Procargo Worldwide Transport GmbH, Stuhr, Felix-Wankel-Straße 3-5, 2...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.11.2014 19:01:00
HRB 205118:Procargo Worldwide Transport GmbH, Stuhr, Felix-Wankel-Straße 3-5, 28816 Stuhr.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2014. Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 3-5, 28816 Stuhr. ist die Organisation, Durchführung und Vermittlung von Transportdienstleistungen aller Art und verwandte Geschäfte ohne eigenen Fuhrpark. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Senf, Thomas, Geisenheim, *XX.XX.XXXX; Speckmann, Sven, Stuhr, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Procargo Worldwide Transport GmbH & Co. KG, Stuhr (Amtsgericht Walsrode HRA 201918) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Senf, Thomas aus Geisenheim,
Speckmann, Sven aus Stuhr