Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 205063
Firma: RTC Schütte Beteiligungs- GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Wildeshausen
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HRB 205063: schuette Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wildeshausen...
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Veröffentlichung vom 25.09.2019 19:00:00
HRB 205063: schuette Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Wildeshausen, Ahlhorner Straße 28, 27793 Wildeshausen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hamburg, 20354 Hamburg, Geschäftsanschrift: Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura, beschränkt auf die Hauptniederlassung und die Zweigniederlassung in Quakenbrück unter der Firma WIBU Treuhand Zweigniederlassung der schuette Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft: Macke, Franz-Theo, Dinklage, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura, beschränkt auf die Hauptniederlassung und die Zweigniederlassung in Quakenbrück unter der Firma WIBU Treuhand Zweigniederlassung der schuette Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Nagel, Christian, Vechta, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2019 mit der schuette Hamburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 139960) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Macke, Franz-Theo aus Dinklage,
Nagel, Christian aus VechtaVeränderungen
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Neueintragungen
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