Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRB 204921
Firma: Bad Lauterberg Netz GmbH
Sitz: Bad Lauterberg
Veränderungen
HRB 204921: Bad Lauterberg Netz GmbH, Bad Lauterberg, Bahnhofstraße 17 - 19, 374...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2016 19:00:00
HRB 204921: Bad Lauterberg Netz GmbH, Bad Lauterberg, Bahnhofstraße 17 - 19, 37431 Bad Lauterberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2016. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 17 - 19, 37431 Bad Lauterberg. Gegenstand: Tätigkeit als Netzbetreiber gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), insbesondere der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau der örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität und Fernwärme, sowie der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau der örtlichen Verteilungsanlagen für Wasser, eingeschlossen ist die Wahrnehmung aller dazugehörigen sowie artverwandten Aufgaben und Dienstleistungen. Stammkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schaper, Dirk, Osterode am Harz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (Teilbetrieb "Netz") der Stadtwerke Bad Lauterberg im Harz GmbH mit Sitz in Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen HRB 120495) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.06.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 20.06.2016. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Schaper, Dirk aus Osterode am Harz