Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 204815
Firma: Meurer Elektro- und Steuerungstechnik GmbH
Sitz: Fürstenau
Adresse: Von-Tambach-Str. 3-5, 49584 Fürstenau
Löschungen
HRB 204815:Meurer Elektro- und Steuerungstechnik GmbH, Fürstenau, Von-Tambach-St...
Veränderungen
HRB 204815:Meurer Elektro- und Steuerungstechnik GmbH, Fürstenau, Von-Tambach-St...
Veränderungen
HRB 204815:Meurer Elektro- und Steuerungstechnik GmbH, Fürstenau, Von-Tambach-St...
Veränderungen
Meurer Elektro- und Steuerungstechnik GmbH, Fürstenau, Von-Tambach-Str. 3-5, 495...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.12.2010 22:00:00
Meurer Elektro- und Steuerungstechnik GmbH, Fürstenau, Von-Tambach-Str. 3-5, 49584 Fürstenau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Von-Tambach-Str. 3-5, 49584 Fürstenau. Gegenstand: Die Planung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb elektronischer Erzeugnisse, insbesondere von elektronischen Steuerungen, Schaltschränken und Programmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meurer, Christel, Fürstenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Schmidt, Walter, Eggermühlen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Meurer Elektro- und Steuerungstechnik GmbH & Co. KG, Fürstenau (Amtsgericht Osnabrück HRA 7144) bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals um 48.870,81 Euro auf 100.000,00 Euro nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Meurer, Christel aus Fürstenau,
Schmidt, Walter aus Eggermühlen