Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 204805
Firma: Kfz-Sachverständigenbüro Connor Moews GmbH
Sitz: Lüneburg
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HRB 204805: RMA Fahrzeugtechnik GmbH, Egestorf, Buchenring 34, 21272 Egestorf. D...
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HRB 204805: RMA Fahrzeugtechnik GmbH, Egestorf, Buchenring 34, 21272 Egestorf. N...
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HRB 204805:RMA Fahrzeugtechnik GmbH, Toppenstedt, Alte Lüneburger Straße 7 A, 21...
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HRB 204805:RMA Fahrzeugtechnik GmbH, Toppenstedt, Alte Lüneburger Landstraße 7 A...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.02.2014 12:00:00
RMA Fahrzeugtechnik GmbH, Toppenstedt, Alte Lüneburger Landstraße 7 A, 21442 Toppenstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2013. Geschäftsanschrift: Alte Lüneburger Landstraße 7 A, 21442 Toppenstedt. Gegenstand: die Errichtung einer KFZ Werkstatt und das Unterhalten einer KFZ Werkstatt. Das Unterhalten einer KFZ Werkstatt umfasst: Die Herstellung und Inbetriebnahme von Fahrzeugen und Anhängern (als Herstellung von Fahrzeugen wird hier die Veränderung von Fahrzeugen, insbesondere Tuning, gesehen, die die eigentliche Originalität des Hersteller so stark beeinflussen, dass ein neues Produkt entsteht) Reparaturen und Wartung von Fahrzeuge Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Fahrzeugteilen inklusive deren Prüfung im statischen und dynamischen Versuch. Fahrzeug An- und Umbauten Unfallinstandsetzung und Aufbereitung An- und Verkauf von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen im Im- und Export. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Böcker, Andreas, Bleckede, *XX.XX.XXXX; Martin-Anton, Ruben, Toppenstedt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RMA Fahrzeugtechnik OHG, Toppenstedt (Amtsgericht Lüneburg HRA 201900) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Böcker, Andreas aus Bleckede,
Martin-Anton, Ruben aus Toppenstedt