Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 204705
Firma: Grass-Merkur Management GmbH
Sitz: Hannover
Adresse: Rothwiese 5, 30559 Hannover
Veränderungen
HRB 204705: Grass-Merkur Management GmbH, Hannover, Rothwiese 5, 30559 Hannover....
Veränderungen
Grass-Merkur Management GmbH, Hannover, Rothwiese 5, 30559 Hannover. Bestellt al...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2009 12:00:00
Grass-Merkur Management GmbH, Hannover, Rothwiese 5, 30559 Hannover.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Rothwiese 5, 30559 Hannover. Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Grass-Merkur GmbH & Co. KG. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hartung, Helmut, Langenhagen, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Ahlbrand, Jens, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Grass-Merkur Management Aktiengesellschaft, Hannover (AG Hannover, HRB 201407) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Ahlbrand, Jens aus Hannover,
Hartung, Helmut aus Langenhagen