Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 20469
Firma: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH
Sitz: Osnabrück
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HRB 20469: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Turmstraße 10-1...
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HRB 20469: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Turmstraße 10-1...
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Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Turmstraße 10-12, 49074 Os...
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Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Turmstraße 10-12, 49074 Os...
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Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Turmstraße 10-12, 49074 Os...
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Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Parkstr. 19, 49080 Osnabrü...
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Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Parkstr. 19, 49080 Osnabrü...
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Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Parkstr. 19, 49080 Osnabrü...
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Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Parkstr. 19, 49080 Osnabrü...
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Diakoniewerk Osnabrück gGmbH, Osnabrück, Parkstr. 19, 49080 Osnabrück.Die Gesell...
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Diakoniewerk Osnabrück gGmbH, Osnabrück, Parkstr. 19, 49080 Osnabrück.Prokura er...
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Diakoniewerk Osnabrück gGmbH, Osnabrück, Parkstr. 19, 49080 Osnabrück.Geändert, ...
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Diakoniewerk Osnabrück gGmbH, Osnabrück, Parkstr. 19, 49080 Osnabrück.Geschäftsa...
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Diakoniewerk Osnabrück gGmbH, Osnabrück (Parkstr. 19, 49080 Osnabrück). Gesamtpr...
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Veröffentlichung vom 03.09.2007 10:10:00
Diakoniewerk Osnabrück gGmbH, Osnabrück (Parkstr. 19, 49080 Osnabrück). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 und der Gesellschafterversammlung der Evangelische Jugendhilfe Osnabrück gGmbH vom 09.07.2007 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit (Teilbereich "Jugendhilfe") im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Evangelische Jugendhilfe Osnabrück gGmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 21699) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.