Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 204572
Firma: Coveris AG
Sitz: Lohne
Adresse: Bakumer Straße 56, 49393 Lohne
Löschungen
HRB 204572:Coveris AG, Barnstorf, Berliner Platz 12, 49406 Barnstorf.Lohne. Gesc...
Veränderungen
HRB 204572:Coveris AG, Barnstorf, Berliner Platz 12, 49406 Barnstorf.Nicht mehr ...
Veränderungen
HRB 204572:Coveris AG, Barnstorf, Berliner Platz 12, 49406 Barnstorf.111.110,00 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.11.2013 12:00:00
Coveris AG, Barnstorf, Berliner Platz 12, 49406 Barnstorf. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Berliner Platz 12, 49406 Barnstorf. Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die, insbesondere auch entgeltliche Übernahme jedweder Mängelhaftung betreffend versorgungstechnische Anlagen, insbesondere Heizungsanlagen und Solaranlagen, insoweit, als die Übernahme der Mängelhaftung über die zwischen Besteller und ursprünglichem Unternehmer geltende (gesetzliche oder vereinbarte) Mängelhaftung hinausgeht, insbesondere auch durch Verlängerung der Verjährungsfrist. In diesem Zusammenhang können insbesondere auch Garantien übernommen und Wartungsverträge abgeschlossen werden. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bestellt als Vorstand: Bartneck, Michael, Delmenhorst, *XX.XX.XXXX; Koop-Brinkmann, Alois, Barnstorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Coveris GmbH, Barnstorf (Amtsgericht Walsrode HRB 203829) nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2013, 07.10.2013 und 08.11.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bartneck, Michael aus Delmenhorst,
Koop-Brinkmann, Alois aus Barnstorf