Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 204553
Firma: LINEAS Informationstechnik GmbH
Sitz: Braunschweig
Veränderungen
HRB 204553: LINEAS Informationstechnik GmbH, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße ...
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HRB 204553:LINEAS Informationstechnik GmbH, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 2...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.02.2014 12:00:00
LINEAS Informationstechnik GmbH, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 2, 38122 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2013. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Straße 2, 38122 Braunschweig. Gegenstand: Die Erstellung, Einführung und Pflege von Softwaresystemen im Kundenauftrag sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Goldapp, Michael, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Wosny, Sven, Meine, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der LINEAS Software GmbH (vor Änderung der Firma: LINEAS Informationstechnik GmbH) mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 4671) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.12.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Goldapp, Michael aus Braunschweig,
Wosny, Sven aus Meine