Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 204381
Firma: Fritz Helmich Tischlereierzeugnisse und Beerdigungsinstitut GmbH
Sitz: Belm
Adresse: Lindenstraße 42, 49191 Belm
Veränderungen
HRB 204381: Fritz Helmich Tischlereierzeugnisse und Beerdigungsinstitut GmbH, Be...
Veränderungen
Fritz Helmich Tischlereierzeugnisse und Beerdigungsinstitut GmbH, Belm, Lindenst...
Veränderungen
Fritz Helmich Tischlereierzeugnisse und Beerdigungsinstitut GmbH, Belm, Lindenst...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.08.2010 22:00:00
Fritz Helmich Tischlereierzeugnisse und Beerdigungsinstitut GmbH, Belm, Lindenstraße 42, 49191 Belm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2009. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 42, 49191 Belm. Gegenstand: Herstellung von Tischlereierzeugnissen für das Baugewerbe (Fenster, Türen) und der Betrieb eines Beerdigungsinstituts. Stammkapital: 82.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Helmich, Fritz, Belm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fritz Helmich Tischlereierzeugnisse und Beerdigungsinstitut GmbH & Co. KG, Belm (Amtsgericht Osnabrück HRA 4525) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Helmich, Fritz aus Belm