Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 204374
Firma: BE Beteiligungs AG
Sitz: Achim
Veränderungen
HRB 204374: Born-Ermel Ingenieure AG, Achim, Finienweg 7, 28832 Achim. Nicht meh...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 204374: Born-Ermel Ingenieure AG, Achim, Finienweg 7, 28832 Achim. Die aktue...
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HRB 204374: Born-Ermel Ingenieure AG, Achim, Finienweg 7, 28832 Achim. Die Haupt...
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VBE Beteiligungs AG, Achim, Finienweg 7, 28832 Achim. Die Hauptversammlung vom 2...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.07.2013 22:00:00
VBE Beteiligungs AG, Achim, Finienweg 7, 28832 Achim. Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.12.2012 mit Änderung vom 12.06.2013. Geschäftsanschrift: Finienweg 7, 28832 Achim. Gegenstand: Halten von Beteiligungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Grundkapital: 51.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Matthias, Hans-Dieter, Tarmstedt, *XX.XX.XXXX; Och, Henry, Langwedel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VBE Beteiligungs GmbH, Achim (Amtsgericht Walsrode HRB 121758) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 und vom 12.06.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Matthias, Hans-Dieter aus Tarmstedt,
Och, Henry aus Langwedel