Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRB 204276
Firma: ÖKORENTA GmbH
Sitz: Aurich
Adresse: Kornkamp 52, 26605 Aurich
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HRB 204276: ÖKORENTA GmbH, Aurich, Kornkamp 52, 26605 Aurich. Die Gesellschafter...
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HRB 204276: ÖKORENTA GmbH, Aurich, Kornkamp 52, 26605 Aurich. Prokura erloschen:...
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HRB 204276: ÖKORENTA GmbH, Aurich, Kornkamp 52, 26605 Aurich. Nicht mehr Geschäf...
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HRB 204276: ÖKORENTA GmbH, Aurich, Kornkamp 52, 26605 Aurich. Nicht mehr Geschäf...
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HRB 204276: ÖKORENTA GmbH, Aurich, Kornkamp 52, 26605 Aurich. Bestellt als Gesch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.07.2017 19:01:00
HRB 204276: ÖKORENTA GmbH, Aurich, Kornkamp 52, 26605 Aurich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2017. Geschäftsanschrift: Kornkamp 52, 26605 Aurich. Gegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Konzeptionierung und der Vertrieb von ökologisch orientierten Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten, letztere in Form von im jeweiligen Vertriebsgebiet zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds und von Beteiligungen an Personengesellschaften, sowie die Emission von Beteiligungen an ökologisch orientierten Personengesellschaften. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Busboom, Jörg, Nortmoor, *XX.XX.XXXX; Bädeker, Andy, Hude, *XX.XX.XXXX; Goldenstein, Tjark, Ihlow, *XX.XX.XXXX; Löchte, Ingo, Neuss, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Eilers-Fischer, Ramona, Emden, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ÖKORENTA AG, Aurich (AG Aurich, HRB 201428) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.06.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bädeker, Andy aus Hude,
Busboom, Jörg aus Nortmoor,
Eilers-Fischer, Ramona aus Emden,
Goldenstein, Tjark aus Ihlow,
Löchte, Ingo aus Neuss