Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRB 204222
Firma: NLT Automation GmbH
Sitz: Norden
Veränderungen
HRB 204222: NLT Automation GmbH, Norden, Stellmacherstraße 2, 26506 Norden. Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.05.2017 19:00:00
HRB 204222: NLT Automation GmbH, Norden, Stellmacherstraße 2, 26506 Norden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2017 mit Änderung vom 03.05.2017. Geschäftsanschrift: Stellmacherstraße 2, 26506 Norden. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Dienst- und Werkleistung bei der Automatisierung, insbesondere bei der Handhabungstechnik, die Reparatur und Wartung von Maschinen für die Band- und Blechbearbeitung und die Durchführung aller Geschäfte, die dem Unternehmenszweck zu diesen geeignet sind. Stammkapital: 550.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Glave, Stefan, Norden, *XX.XX.XXXX; Glave, Micha, Norden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NLT Norder Lagertechnik GmbH & Co. Maschinenbau KG, Norden (Amtsgericht Aurich, HRA 100758) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.