Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 204140
Firma: proRein Gebäudeservice GmbH
Sitz: Hannover
Veränderungen
Gürek Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH, Hannover, Misburger Str. 83, 3...
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Gürek Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH, Hannover, Misburger Str. 83, 3...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.05.2009 22:00:00
Gürek Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH, Hannover, Misburger Str. 83, 30625 Hannover.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2009. Geschäftsanschrift: Misburger Str. 83, 30625 Hannover. Gegenstand: Gebäudereinigung und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Umzugs- und Gartenarbeiten, Arbeitnehmerüberlassung, Hausmeisterdienste sowie Dienstleistungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gürek, Emine, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gürek, Irfan, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens der Firma Emine Gürek Gebäudereinigung Inh. Emine Gürek e.K. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 201336) nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 07.04.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Gürek, Emine aus Hannover,
Gürek, Irfan aus Hannover