Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRB 204111
Firma: Parkhaus am Bahnhof GmbH
Sitz: Göttingen
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HRB 204111: Parkhaus am Bahnhof GmbH, Göttingen, Theaterstr. 11, 37073 Göttingen...
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HRB 204111:Parkhaus am Bahnhof GmbH, Göttingen, Wöhlerstr. 7, 37073 Göttingen.Ge...
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Parkhaus am Bahnhof GmbH, Göttingen, Wöhlerstr. 7, 37073 Göttingen. Die Gesellsc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2013 22:00:00
Parkhaus am Bahnhof GmbH, Göttingen, Wöhlerstr. 7, 37073 Göttingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvetrag vom 26.08.2013. Geschäftsanschrift: Wöhlerstr. 7, 37073 Göttingen. Vermietung und Verpachtung ihres Grundbesitzes sowie die Vornahme und Ausführung aller damit zusammenhängender Geschäfte und Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Geschäftszwecks als dienlich erscheinen oder das Unternehmen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kurth, Hans-Rudolf, Göttingen, *XX.XX.XXXX; Kurth, Lauritz, Göttingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Kurth GmbH & Co. KG, Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRA 3459) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Kurth, Hans-Rudolf aus Göttingen,
Kurth, Lauritz aus Göttingen