Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 203855
Firma: BCH Beratungs Compagnie Hamburg AG
Sitz: St. Dionys
Adresse: Widukindweg 24a, 21357 St. Dionys
Löschungen
HRB 203855: BCH Beratungs Compagnie Hamburg AG, St. Dionys, Widukindweg 24a, 213...
Veränderungen
HRB 203855: BCH Beratungs Compagnie Hamburg AG, St. Dionys, Widukindweg 24a, 213...
Veränderungen
HRB 203855: BCH Beratungs Compagnie Hamburg AG, St. Dionys, Widukindweg 24a, 213...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 203855:BCH Beratungs Compagnie Hamburg AG, St. Dionys, Widukindweg 24a, 2135...
Veränderungen
BCH Beratungs Companie Hamburg AG, St. Dionys, Widukindweg 24a, 21357 St. Dionys...
Veränderungen
E.H. Unternehmensberatungs AG, Barum/St. Dionys, Staufer Weg 4, 21357 St. Dionys...
Vorgänge ohne Eintragung
E.H. Unternehmensberatungs AG, Barum/St. Dionys, Staufer Weg 4, 21357 St. Dionys...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.07.2012 12:00:00
E.H. Unternehmensberatungs AG, Barum/St. Dionys, Staufer Weg 4, 21357 St. Dionys. Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.12.2011. Geschäftsanschrift: Staufer Weg 4, 21357 St. Dionys. Verwaltung eigenen Vermögens und die Beratung in- und ausländischer Unternehmen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Dr. Hirsch, Eric Rudolf, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der E.H. Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Barum/St. Dionys (Amtsgericht Lüneburg HRB 2231) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hirsch, Eric Rudolf aus Hamburg