Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 203622
Firma: wika AG
Sitz: Oldenburg
Löschungen
wika AG, Hannover, Brüsselerstr. 3, 30539 Hannover. Oldenburg. Geschäftsanschrif...
Veränderungen
wika KV AG, Hannover, Brüsselerstr. 3, 30539 Hannover. Die Hauptversammlung vom ...
Veränderungen
wika KV AG, Hannover, Brüsselerstr. 3, 30539 Hannover. Nicht mehr Vorstand: Krat...
Vorgänge ohne Eintragung
wika KV AG, Hannover, Brüsselerstr. 3, 30539 Hannover. Beim Handelsregister ist ...
Veränderungen
wika KV AG, Hannover, Brüsselerstr. 3, 30539 Hannover. Die Hauptversammlung vom ...
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wika KV AG, Hannover, Brüsselerstr. 3, 30539 Hannover. Die Hauptversammlung vom ...
Veränderungen
wika KV AG, Hannover, Leonhardtstr. 4, 30175 Hannover.Geschäftsanschrift: Brüsse...
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wika KV AG, Hannover, Leonhardtstr. 4, 30175 Hannover.Geschäftsanschrift: Leonha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.01.2009 12:00:00
wika KV AG, Hannover, (Leonhardtstr. 4, 30175 Hannover).Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.08.2008. Gegenstand: Beratung und die Vermittlung von Krankenversicherungen aller Art, Unfallversicherungen sowie die Vermittlung der zur Beitragssenkung im Alter notwendigen Sparanlagen. Des weiteren handelt die Gesellschaft mit Adressen von abschlusswilligen potentiellen Versicherungskunden sog. "Leads". Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bestellt als Vorstand: Vaqué, Aike-Christian, Kassel, *XX.XX.XXXX; Vaqué, Henning, Oldenburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der wika KV Profis GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 202483). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Vaqué, Aike-Christian aus Kassel,
Vaqué, Henning aus Oldenburg