Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 203601
Firma: Köster Holding AG
Sitz: Osnabrück
Veränderungen
HRB 203601: Köster Holding AG, Osnabrück, Sutthauser Str. 280, 49080 Osnabrück. ...
Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Köster Holding AG, Osnabrück, Sutthauser Str. 280, 49080 Osnabrück. Die Liste de...
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Köster Holding AG, Osnabrück, Sutthauser Str. 280, 49080 Osnabrück. Nicht mehr V...
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Köster Holding AG, Osnabrück, Sutthauser Str. 280, 49080 Osnabrück. Die Hauptver...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.11.2009 22:00:00
Köster Holding AG, Osnabrück, Sutthauser Str. 280, 49080 Osnabrück.Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Sutthauser Str. 280, 49080 Osnabrück. Gegenstand des Unternehmens: 1. Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung, 2. der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz, 3. die Durchführung von Hoch-, Tief-, Wasser- und Straßenbauarbeiten sowie sonstige Bauarbeiten und damit zusammenhängende Dienstleistungen aller Art, 4. die Erbringung käufmännischer Dienstleistungen für verbundene Unternehmen. Grundkapital: 15.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Dr. Köster, Dieter, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: Knoth, Carsten, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Köster Holding GmbH, Osnabrück (AG Osnabrück HRB 19598) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Köster, Dieter aus Osnabrück,
Knoth, Carsten aus Osnabrück