Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 203578
Firma: Medizinische Versorgungszentren Niels-Stensen-Kliniken GmbH
Sitz: Osnabrück
Adresse: Bischofsstraße 1, 49074 Osnabrück
Veränderungen
Veröffentlichung vom 13.12.2021 19:00:00
HRB 203578: Medizinische Versorgungszentren Niels-Stensen-Kliniken GmbH, Osnabrück, Bischofsstraße 1, 49074 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Im Übrigen ist der Gesellschaftsvertrag in der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 neu gefasst worden. (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öf-fentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens. (2) Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen der ambulanten Untersuchung, der Behandlung von Patienten und der Heilung von Kranken ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch den Betrieb medizinischer Versorgungszentren unter ärztlicher Leitung im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und solchen der Vorsorge und der Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen. (3) Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit mindestens einer weiteren Körperschaft, vornehmlich mit der Niels-Stensen-Kliniken GmbH und deren verbundenen Un-ternehmen (Klinikum St. Georg GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Bramsche GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Christliches Klinikum Melle GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Elisabeth-Krankenhaus Thuine GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Ankum-Bersenbrück GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Osnabrück GmbH, Niels Stensen Pflegezentrum GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Servicegesellschaft mbH, Niels-Stensen-Kliniken St. Vinzenz-Hospital Haselünne GmbH), die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt / erfüllen und insbesondere die gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens verfolgt / verfolgen. Das planmäßige Zusammenwirken kann für diesen Fall unter anderem durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel Dienst- und Beratungsleistungen, erfolgen. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel Managementleistungen, Personaldienstleistungen, von ausgearbeiteten Lösungen und Konzepten im Bereich der Medizintechnik und Informationstechnologie sowie den Bezug der damit verbundenen Dienstleistungen, von Leistungen im Bereich des Rech-nungswesens (insbesondere Finanzbuchhaltung) sowie der Planung, Steuerung und Kontrolle von Unternehmensbereichen (Controlling), der Entgegennahme von Einkaufs-, Apotheken- und Laborleistungen sowie Leistungsbezüge in der Gebäudereinigung und der Versorgung mit Strom und Gas, der Beratung in Bereichen der Energieversorgung sowie in Form von Planung und Umsetzung von Projekten zur Energie- und Medienversorgung. (4) Ebenso kann der Satzungszweck durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne des § 57 Abs. 4 AO verwirklicht werden. (5) Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. (6) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden.Veränderungen
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Neueintragungen
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